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Wir sind eine Fachvermittlungsstelle der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für
Müttergenesung in der Caritas.
Wer darf eine Mütter-/Väterkur oder Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich alle Frauen/Männer, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige pflegen und denen Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert.
Der Weg zur Kur
Wir besprechen mit Ihnen das Für und Wider einer Mütter-/Väterkur oder Mutter-/Vater-Kind-Kur.
Wir beraten Sie umfangreich über den Kurverlauf und die Inhalte der Maßnahme, über Zuzahlungen und Nachsorge.
Wir helfen beim Ausfüllen des Kurantrags und reichen die Unterlagen an ihre Krankenkasse und die Kurklinik weiter.
Wir vermitteln Sie, Ihren Erkrankungen und Bedürfnissen entsprechend, in eine passende Kurklinik.
Es werden auch Schwerpunktmaßnahmen und Spezialisierungen angeboten, z. B. für
Mütter mit Kindern mit AD(H)S
Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen
Mütter mit behinderten/erwachsenen behinderten Kindern
Mütter nach einer Krebsoperation/Krebstherapie
Mütter in deren Familie jemand ein Suchtproblem hat
Mütter die den Tod eines Angehörigen verkraften müssen/Trauerverarbeitung