...wenn Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können
Für volljährige Menschen, die durch eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht auf Antrag eine rechtliche Betreuung einrichten.
Aufgabe rechtlicher Betreuer/innen ist es die Angelegenheiten der Betreuten rechtlich zu besorgen bzw. Betreute dabei zu unterstützen ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen. Dabei sollen Betreute ihr Leben möglichst nach eigenen Wünschen gestalten können.
Unser Beratungsangebot
Wenn Sie selbst als ehrenamtliche/r Betreuer/in oder als Bevollstchtigte/r jemand anderes vertreten, stehen die Mitarbeiter/innen des Betreuungsvereins Ihnen beratend zur Seite.
Wir schulen ehrenamtliche Betreuer/innen und erteilen Auskunft zu betreuungsrechtlichen Fragen.
Unsere Vorsorgeberatung
Der Betreuungsverein berät Sie professionell wie Sie sich mit Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung absichern können, damit im Fall der Fälle alles nach Ihren Wünschen läuft, wenn Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Unsere Online-Beratung
Um Ratsuchende bestmöglichst unterstützen zu können, bieten wir unter folgendem Link auf der Plattform des Deutschen Caritasverbandes auch Online-Beratung an:
http://beratung.caritas.de/rechtlichebetreuung/
Betreuungsverein der Caritas
Schulstraße 26
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 / 99004130
Fax: 0921 / 99004132
betreuungsverein@caritas-bayreuth.de